Naturwissenschaft und Technik

an allgemeinbildenden Gymnasien in

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Aktuelles

Sicherheit - Unterweisung

 

 Diese Informationen und Materialien wurden von Lehrkräften nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Es besteht keine Rechtsverbindlichkeit
und kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Eine allgemeine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler (z.B. Verhalten im Fachraum) ist zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres durchzuführen und schriftlich zu vermerken. Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler vor Aufnahme der Tätigkeiten gezielte Unterweisungen zu einzelnen Versuchen bzw. Arbeiten an Maschinen, zu möglichen Gefährdungen und Angaben zu sicherer Handhabung und sachgerechter Entsorgung erhalten.

Musterbeispiel für Allgemeine Fachraumordnung und Werkraumordnung

Eine allgemeine Unterweisung der Lehrkräfte muss mindestens jährlich durchgeführt, mit Inhalt und Zeitpunkt dokumentiert und von den Unterwiesenen unterschrieben werden - Beispieldokumentation:

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich

1. allgemeine Informationen zu den Regelungen zur Sicherheit im Unterricht erhalten habe,

2. Informationen zu Betriebsanweisungen allgemein erhalten und die Betriebsanweisungen, die in den Räumen ... (ergänzen) ausgehängt sind, zur Kenntnis genommen habe,

3. Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen allgemein und zur Notwendigkeit der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV bei Experimenten mit mehr als geringer Gefährdung erhalten habe,

4. Gefährdungsbeurteilungen nach §6 GefStoffV durchführen werde.

Mündliche Unterweisungen können auf der Grundlage von Betriebsanweisungen stattfinden.

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Die Unfallverhütungsvorschriften für technisches Arbeiten im Fach NwT verlangen  für Lehrkräfte, die mit Ihren Schülern im NwT-Unterricht praktische handwerkliche Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen durchführen, eine Mindestqualifikation. Diese erreichen die Lehrkräfte durch eine Sicherheitseinweisung durch dazu autorisierte Fortbildner (Technik-Multiplikatoren).

Die Kontaktaufnahme zu einem Technik-Multiplikator ist in den RPen unterschiedlich geregelt.

  • RPF: Setzen Sie sich mit dem Fachreferenten für NwT, Hr. Rainer Kügele, in Verbindung.

  • RPK: Über diesen Link können Sie Kontakt zu einem Technik-Multiplikator aufnehmen.

  • RPS: Setzten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Fachberater in Verbindung.

  • RPT: Setzen Sie sich mit dem Fachreferenten für NwT, Hr. Dr. Marco Häberlen, in Verbindung.