Naturwissenschaft
und
Technik
an allgemeinbildenden Gymnasien in Baden-Württemberg |
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Baden-Württemberg
an den
auf dem
Sicherheit
Qualitätssicherung
Weiterentwicklung Aktuelles |
Sicherheit - Unterweisung
Diese Informationen und Materialien wurden von Lehrkräften nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt.
Eine allgemeine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler (z.B. Verhalten im Fachraum) ist zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres durchzuführen und schriftlich zu vermerken. Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler vor Aufnahme der Tätigkeiten gezielte Unterweisungen zu einzelnen Versuchen bzw. Arbeiten an Maschinen, zu möglichen Gefährdungen und Angaben zu sicherer Handhabung und sachgerechter Entsorgung erhalten. Musterbeispiel für Allgemeine Fachraumordnung und Werkraumordnung Eine allgemeine Unterweisung der Lehrkräfte muss mindestens jährlich durchgeführt, mit Inhalt und Zeitpunkt dokumentiert und von den Unterwiesenen unterschrieben werden - Beispieldokumentation:
Mündliche Unterweisungen können auf der Grundlage von Betriebsanweisungen stattfinden. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Die Unfallverhütungsvorschriften für technisches Arbeiten im Fach NwT verlangen für Lehrkräfte, die mit Ihren Schülern im NwT-Unterricht praktische handwerkliche Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen durchführen, eine Mindestqualifikation. Diese erreichen die Lehrkräfte durch eine Sicherheitseinweisung durch dazu autorisierte Fortbildner (Technik-Multiplikatoren). Die Kontaktaufnahme zu einem Technik-Multiplikator ist in den RPen unterschiedlich geregelt.
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