Naturwissenschaft und Technik

an allgemeinbildenden Gymnasien in

Baden-Württemberg

 

Impressum

Kultusportal

          Baden-Württemberg

an den
          Regierungspräsidien
          Freiburg
          Karlsruhe
          Stuttgart
          Tübingen

auf dem
          Landesbildungsserver

Sicherheit
          Rechtsgrundlagen
          Allg. Informationen
          Gefährdungsbeurteilungen

          Betriebsanweisungen
          Unterweisung
          Ausstattung

          Präsentationen
          Diverses

Qualitätssicherung
          Studium

          Referendariat
          ZPG
          Beispielcurriculum
          Fortbildungen

Weiterentwicklung
          Kursstufe
          Schulversuch NwT-1

Aktuelles

Sicherheit - Betriebsanweisungen (BA)

 

Diese Informationen und Materialien wurden von Lehrkräften nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Es besteht keine Rechtsverbindlichkeit
und kein Anspruch auf Vollständigkeit.
 

 

Anforderungen

Betriebsanweisungen müssen ...
… in Schriftform vorliegen und mit Datumsangabe unterschrieben sein
objektbezogen
sein - 1 BA für alle Maschinen ist nicht zulässig
konkret abgefasst sein, so dass ihre direkte Umsetzung in möglich ist
… im Umfang
überschaubar (≤ 1 DIN-A4-Seite) sein
… in verständlicher Sprache abgefasst werden (Sicherheitskennzeichen sind sinnvoll)
… sinnvollerweise grafisch einheitlich sein
jederzeit einsehbar sein (z.B. Aushang/Maschinennähe, Sammlung/Wandhalter)
regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden (z.B. jährlich)
… sind hinsichtlich ihrer Geltungsdauer zeitlich nicht begrenzt

Farbgestaltung (häufig)

BLAU - für Maschinen / Werkzeuge

GRÜN - für persönliche Schutzausrüstung

ORANGE - für Gefahrstoffe

Beispiele für BAs

Muster-BAs für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Link zur Seite gefahrstoffe-schule-bw.de

Weitere BAs für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen

Dieser Link führt zu Betriebsanweisungen (passwortgeschützt).