Sicherheit - Betriebsanweisungen (BA)
Diese Informationen und Materialien wurden von Lehrkräften nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt.
Es besteht keine Rechtsverbindlichkeit
und
kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Anforderungen
Betriebsanweisungen müssen ...
… in Schriftform vorliegen und mit Datumsangabe unterschrieben sein
… objektbezogen sein -
1 BA für alle Maschinen ist nicht zulässig
… konkret
abgefasst sein, so dass ihre direkte Umsetzung in möglich ist
… im Umfang überschaubar
(≤
1 DIN-A4-Seite) sein
… in verständlicher Sprache abgefasst werden (Sicherheitskennzeichen sind sinnvoll)
… sinnvollerweise grafisch einheitlich sein
… jederzeit einsehbar sein (z.B. Aushang/Maschinennähe, Sammlung/Wandhalter)
… regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden (z.B. jährlich)
… sind hinsichtlich ihrer Geltungsdauer zeitlich nicht begrenzt
Farbgestaltung (häufig)
BLAU
- für Maschinen / Werkzeuge
GRÜN
- für persönliche Schutzausrüstung
ORANGE - für Gefahrstoffe
Beispiele für BAs
Muster-BAs für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Link zur Seite gefahrstoffe-schule-bw.de
Weitere BAs für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen
Dieser Link
führt zu Betriebsanweisungen (passwortgeschützt). |