Naturwissenschaft und Technik

an allgemeinbildenden Gymnasien in

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Aktuelles

Sicherheit - Gefährdungsbeurteilungen (GBU)

 

Diese Informationen und Materialien wurden von Lehrkräften nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Es besteht keine Rechtsverbindlichkeit
und kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Allgemeines

Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei allem schulischen Handeln eine GBU durchzuführen, die sich auf die räumliche Arbeitsplatzsituation, die Tätigkeit und die handelnden Personen bezieht.

Hierbei ergeben sich für tätigkeitsbezogene GBUs folgende Abstufungen:

Ergebnis der eigenen Einschätzung

schriftliche Dokumentation
(„Vermerk“ - z.B. Klassenbuch, eigene Unterlagen)

verbindlich

nicht verbindlich*

keine Tätigkeit
mit Gefahrstoffen

 

„GBU nach §6 GefStoffV durchgeführt, keine Tätigkeit mit Gefahrstoffen“ **

Tätigkeit mit geringer Gefährdung

„GBU nach §6 GefStoffV durchgeführt, es liegt nur eine geringe Gefährdung vor“ **

ausführliche Dokumentation der GBU

Tätigkeit mit mehr als geringer Gefährdung

selbst erstellte ausführliche Dokumentation der GBU
oder
(z.B. bei Sammlung durchnummerierter GBUs):

„GBU nach Nr. _ durchgeführt“ **

 

  * Die nicht verbindliche Dokumentation kann der eigenen Absicherung dienen,

      die im Falle eines Unfalls belegen kann, dass eine eigene Einschätzung stattgefunden hat.

** Tipp: Stempel mit dem angegebenen Text haben sich als nützlich erwiesen

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Allgemeine Informationen

Rechtliche Grundlagen der GBU an Lehrerarbeitsplätzen
Tätigkeitsbezogene GBU und Dokumentation nach § 6 GefStoffV

Formulare zur tätigkeitsbezogenen GBU

Version 1 (mit Vortext)
Version 2 (ohne Vortext/Kurzversion)
Erstellen einer GBU mit dem Formular: Kurzanleitung

Hinweis:
Sollte beim Download die folgende Mitteilung erscheinen

so empfiehlt es sich, die Datei zu speichern (rechte Maustaste: Seite speichern unter) und dann zu öffnen.

Beispiele für GBUs

Muster-GBUs auf der Seite gefahrstoffe-schule-bw.de

Weitere GBUs    

GBUs für typische Versuche aus den Basisfächern erfragen Sie bei den Fachschaften Ihrer Schule.

Dieser Link führt zu Gefährdungsbeurteilungen (passwortgeschützt).