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Technik-Multiplikatoren

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Technik-Multiplikatoren

 

Die Unfallverhütungsvorschriften für technisches Arbeiten im Fach NwT verlangen eine Mindestqualifikation für Lehrkräfte, die mit Ihren Schülern im NwT-Unterricht praktische handwerkliche Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen durchführen. Diese Qualifikation erreichen die Lehrkräfte durch eine Sicherheitseinweisung durch dazu autorisierte Fortbildner (Technik-Multiplikatoren).

Mit Beginn des Jahres 2008 stehen den Regierungspräsidien für solche Sicherheitseinweisungen Technik-Multiplikatoren zur Verfügung. Diese Technik-Multiplikatoren bieten auf Anforderung eine ganztägige Fortbildung für NwT-Lehrkräfte einer Schule an. Dabei haben die Teilnehmer die Gelegenheit in den sicheren Umgang mit den an der Schule vorhandenen Maschinen und Werkzeugen eingewiesen zu werden sowie mit Holz, Metall und Kunststoff umzugehen. Die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen erreichen damit die notwendige Mindestqualifikation, die in der Fortbildung behandelten Maschinen und Werkzeuge zu bedienen und Schülerinnen und Schüler in deren Gebrauch einzuweisen. Bei Bedarf kann die NwT-Fachschaft auch in Ausstattungsfragen bzgl. technischer Geräte beraten werden.

Seit dem Schuljahr 2009/10 stehen den Gymnasien zusätzlich weitere Technik-Multiplikatoren zur Verfügung, die NwT-Lehrkräfte auch in den Gebrauch von an den Schulen vorhandenen Band- und Kreissägen einweisen können.

Es ist nicht daran gedacht, ganze NwT-Fachschaften im Umgang mit Sägemaschinen fortzubilden. Die Benutzung dieser Maschinen sollte nur wenigen besonders geeigneten NwT-Lehrkräften vorbehalten sein, die dann ggf. den Kolleginnen und Kollegen bei der Vorbereitung von Material behilflich sind. Die Einweisung erfolgt ebenfalls in einer eintägigen Fortbildung bei einer Gruppengröße von höchstens 2-3 Lehrkräften mit entsprechenden persönlichen Voraussetzungen (ggf. Einbeziehung einer Nachbarschule).

Sie können über folgenden Link Kontakt zu einem Technik-Multiplikator aufnehmen. Er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, Ihre Fragen beantworten und ggf. mit Ihnen einen Fortbildungstermin vereinbaren:

Online-Anforderung